Unionsurkunde

Der Text der Kirchertener Unionsurkunde lautet:

Unionsurkunde Seite 1§ 1. In Erwägung, daß die bisher zwischen den evangelisch-lutherischen und evangelisch-reformierten Confessions-Verwandten bestandene Trennung, nur in unbedeutenden Nebenpunkten ihren Grund hat, und beide Partheien im Wesentlichen ihres Bekenntnisses übereinstimmen, auch ihre endliche Wiedervereinigung theils durch die christliche Liebe, dies Band der Vollkommenheit, theils durch das Bedürfniß der evangelischen Kirche und ihr allgemeines Wohl dringend gefordert wird, – constituiert sich die bisher reformirte Gemeinde zu Kirchherten, unter Ablegung ihres bisherigen Partheinamens, zu einer evangelisch-Christlichen.

§ 2. Einzige und göttliche Quelle ihrer religiösen Erkenntnisse und Überzeugungen ist die heilige Schrift, besonders die Bücher des N. T, erklärt nach den durch die Reformatoren und in den Bekenntnisschriften beider Kirchen aufgestellten Grundsätzen.

Unionsurkunde Seite 2§ 3. Hinsichtlich der Gebräuche des öffentlichen Gottesdienstes wird sie sich den Bestimmungen der zu erwartenden evangelischen Kirchenordnung unterwerfen, – namentlich aber bei der Feier des Heiligen Abendmahls sich des für die evangelischen Gemeinden festgesetzten Unions-Ritus bedienen, nach welchem das Brod gebrochen, und mit Wein unter Aussprechung der Einsetzungsworte des Herrn dargereicht wird.

§ 4. Die Kirchen und Schulämter sollen in ihr für die Zukunft ohne Berücksichtigung der bisherigen Confession der zu Wählenden besetzt, und einzelnen Gliedern, die sich ihr anschließen wollen, zu welcher Parthei sie auch früher gehören mochten, die Aufnahme nicht verweigert werden.

§ 5. Gegenwärtige Urkunde ist von dem unterzeichneten, hierzu durch sämtliche Hausväter der Gemeinde einstimmig committirten Kirchenrath in duplo ausgefertigt worden, und ein Werk der innigsten und freiesten religiösen Überzeugung.

Kirchherten, am 28. Nov. 1827

H. W. Lang, Pfarrer

Heinrich Glasmacher, GA Krings, Wilhelm Reisgen, P.Ar. Reisgen, Pa Schopen, H. Offermanns